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14.1 Darstellungsklauseln

Die Darstellungsklausel  (representation clause)   erlaubt es, die Art und Weise festzulegen, in der Daten intern dargestellt werden sollen. Es gibt vier solche Darstellungsklauseln, nämlich zur Festlegung

  1. der Länge,
  2. der internen Darstellung von Aufzählungstypen,
  3. der internen Darstellung von Record-Typen und
  4. von Adressen.




Johann Blieberger
Wed Feb 11 09:58:52 MET 1998